Jugendfeuerwerk
Kinder- und Jugendfeuerwerk:
Jugendfeuerwerk (auch Kleinstfeuerwerk, früher auch als Zimmerfeuerwerk, Tafelfeuerwerk und Salonfeuerwerk bezeichnet) umfasst als Rechtsbegriff alle Feuerwerke, die auch von minderjährigen Personen erworben und gezündet werden dürfen. Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Gegenstände dieser Kategorie sind in die pyrotechnische Gruppe F1 eingeordnet und dürfen ganzjährig verwendet werden.
Jugendfeuerwerk (auch Kleinstfeuerwerk, früher auch als Zimmerfeuerwerk, Tafelfeuerwerk und Salonfeuerwerk bezeichnet) umfasst als Rechtsbegriff alle Feuerwerke, die auch von minderjährigen Personen erworben und gezündet werden dürfen. Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Gegenstände dieser Kategorie sind in die pyrotechnische Gruppe F1 eingeordnet und dürfen ganzjährig verwendet werden.
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